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1.16KOL-Prüfung Modulübergreifendes Kolloquium

nur für Incom-Mitglieder

Informationen zum I/6 Modulübergreifenden Kolloquium:

Ziel und Inhalt der Prüfung
Das Erreichen des Studienziels und die Kenntnis studiengangspezifischer sowie fach- und modulübergreifender Zusammenhänge in der Gestaltung haben die Studierenden durch die Prüfung „Modulübergreifendes Kolloquium“ in Form:

1. einer in der Regel hochschulöffentlichen Präsentation und Kolloquium zum Ende des 1. Studienabschnitts nachzuweisen, indem sie eine Zusammenstellung eines repräsentativen Querschnitts von Studienleistungen aller Basismodule sowie Arbeiten, die darüber hinaus ihr Portfolio als künftige Designerinnen und Designer belegen, im Rahmen dieser Präsentation mit anschließendem Kolloquium und

2. der Abgabe einer Dokumentation in analoger und digitaler Form vorweisen.

Die Prüfung bezieht sich auf den Inhalt mehrerer Module bzw. auf den ganzen 1. Studienabschnitt und soll die Kompetenz modulübergreifenden Denkens darlegen. Weitere Beschreibungen zur Prüfungsform sind Anhang B der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen.

Durch die Prüfung „I/6 Modulübergreifendes Kolloquium“ sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die Qualifikationsziele des 1. Studienabschnitts erreicht haben und dass sie über ihre konkreten – mit Leistungsnachweisen bescheinigten inhaltlichen, gestalterischen und wissenschaftlichen – Kompetenzen hinaus kritisches Reflexionsvermögen entwickelt haben mit der Fähigkeit, wesentliche Qualitäten ihres gestalterischen Werks zu kommentieren und adäquat zu dokumentieren. Das Kolloquium dient der fachlichen Orientierung für den weiteren Studienverlauf.

Abgabe
Ein Exemplar der analogen Dokumentation ist zur Prüfung vorzulegen und an die Prüfer*innen auszuhändigen. Dem Exemplar ist die ausgefüllte Rechteerklärung beizulegen. 

Für die digitale Form ist via incom ein Projekt anzulegen. Hier die Auswahl „Kolloquium“ unter „Art des Projekts“ auswählen; max. Datenvolumen ist 25MB.  Die digitale Dokumentation kann für Workspace-Mitglieder öffentlich im Autor*innenprofil oder nur für die Prüfenden (=Betreuer*innen) frei gegeben werden.  

Bewertung
Die Bewertung der Prüfung erfolgt auf Basis der Einschätzung der künstlerisch-gestalterischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten, die die Studierenden über den zu Grunde gelegten Zeitraum genommen haben. Die inhaltliche und gestalterische Qualität der Präsentation und der Dokumentation, der Eindruck während des anschließenden Fachgesprächs sowie das Vermögen, die erworbenen Fähigkeiten reflektiert im prozessualen oder kausalen Zusammenhang darzustellen, bilden die Kriterien für die Wertung der Prüfung.

Entsprechend werden aktuell fehlende Zugänge zu Werkstätten zur Erstellung der Dokumentation, aber auch die Leistungen, die Rahmen der Online-Lehre im noch laufenden Semester erbracht werden, mit in der Bewertung berücksichtigt.

[Siehe auch SPO § 12 Abs. 1-4]

Zulassungsvoraussetzung

Bis zum Anmeldetermin müssen alle Leistungsnachweise gemäß Prüfungsordnung vorliegen:

1. Studienabschnitt
PO 2019 ABK Nr. 380
Für Fächer/Module aus dem laufenden Semester kann in einem Umfang von 30 Credits jeweils ersatzweise eine von der/dem Lehrenden erteilte Kurs-/ Modulbestätigung eingereicht werden.

PO 2004, PO 2013 ABK Nr. 219b
Für maximal 4 Fächer/Module aus dem laufenden Semester kann jeweils ersatzweise eine von der/dem Lehrenden erteilte Kurs-/Modulbestätigung eingereicht werden.

Hinweis => Die zu den Kurs-/Modulbestätigungen zugehörigen Leistungsnachweise müssen in der Regel spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters im Prüfungs-Service nachgereicht werden. Andernfalls kann die Gültigkeit der Prüfung verfallen.

2. Studienabschnitt (PO 2004):
Das Fachpraktikum muss bis zur Anmeldung zum Kolloquium absolviert sein.

  • 2. St.Ab. Bachelor: 1 unbenoteter Leistungsnachweis aus dem Modul 2.3 kann fehlen.
  • 2. St.Ab. Diplom: 1 benoteter Leistungsnachweis aus dem Modul 2.2 und 1 unbenoteter Leistungsnachweis aus dem Modul 2.3 können fehlen.

Hinweis => Die fehlenden Leistungsnachweise müssen spätestens bis zur Präsentation der Abschlussarbeit (Bachelor-/ Diplomarbeit) vorliegen. Zusätzlich ist für maximal vier weitere Fächer jeweils ersatzweise die Einreichung einer Teilnahmebestätigung des/der Kursleiters/in möglich. Die zu diese Bestätigung zugehörigen Leistungsnachweis muss ebenfalls bis zur Präsentation der Abschlussarbeit vorliegen, spätestens jedoch bis 3 Monate nach Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters nachgereicht werden. Andernfalls wird das Prüfungsergebnis mit Ablauf der Frist ungültig.

Kursbestätigung

Zur Kursbestätigung ist das Formular unter Dateien & Links anzuwenden.

Rücktritt

Bitte beachten Sie, dass gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses vom 29.11.2023 nur vor der Veröffentlichung des Prüfungsplanes von der Prüfungsanmeldung ohne Nennung besonderer Gründe, zurückgetreten werden kann.

Spätere Rücktritte sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. (z. B. ärztliches Attest für den Prüfungstag).

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Achtung – dieser Workspace ist beständig und kann nach erfolgreicher Prüfung verlassen werden!

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