Das Gendiagnostikgesetz für den Versicherungsbereich
Das am 24. April 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gendiagnostikgesetz trat am 1. Februar 2010 in Kraft. Es regelt genetische Untersuchungen bei Menschen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten. Eckpfeiler dieses Gesetzes sind das informationelle Selbstbestimmungsrecht (»Recht auf Nichtwissen«) und der Schutz vor Missbrauch der Gentestergebnisse.
Obwohl dieses Gesetz jeden Einzelnen betrifft, wurde in der Öffentlichkeit bisher nur wenig darüber diskutiert.
Das von Max Steinbeis initiierte Projekt [»Politikatlas«](http://www.politikatlas.de „www.politikatlas.de“) macht es sich zur Aufgabe, komplexe, politische Sachverhalte transparenter und leichter zugänglich machen. Das Gendiagnostikgesetz stellt in diesem Rahmen ein passendes Testbeispiel dar.
Der §18 des Gendiagnostikgesetzes regelt den Umgang mit Daten, die mit Hilfe von Gentests erfasst wurden, für den Versicherungsbereich.
Folgende Regelungen sind enthalten:
- Versicherungen dürfen keine Gentests verlangen und keine Gentestergebnisse entgegennehmen und verwerten, es sei denn die Versicherungssumme beläuft sich auf über 300.000 € bzw. über 30.000 € Jahresrente.
- Die Versicherten wiederum müssen Vorerkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen gegenüber der Versicherung offenlegen.
Konzeptionelle Ansätze
Ansatz I: DIE DISKUSSION
Das verabschiedete Gesetz enthält nicht alle Argumente des vorangegangenen sehr komplexen Expertendiskurses. So soll gezeigt werden, welche Probleme durch das Gesetz aufgefangen werden und welche nicht. Der Diskurs beinhaltet auch mögliche Folgeprobleme des verabschiedeten Gesetzes. Manchmal werden dafür sogar Lösungen angeboten, vielfach wird aber deutlich, dass noch Handlungsbedarf besteht.
Ansatz II: DIE BETEILIGTEN UND IHRE ARGUMENTE
Neben der Diskussion sind die beteiligten Interessengruppen wichtig:
- Wer beteiligt sich in welchem Maße?
- Wer zeigt Probleme, wer bietet Lösungen?
- Werden dieselben Probleme bzw. Lösungen von unterschiedlichen Interessensgruppen genannt, d.h. gibt es übergreifende Interessen?
Die Diskursbeteiligten wurden ihrer Funktion nach folgenden Kategorien zugeordnet:
Staat Bundesregierung
Versicherungen Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft | Verband der Privaten Krankenversicherung | GKV Spitzenverband (gesetzliche Krankenversicherung)
Recht Deutscher Anwaltverein (Arno Schubach) | Prof. Dr. Christian Armbrüster | RAin Ulrike Riedel
Ethik Gen-ethisches Netzwerk | Prof. Dr. Axel Bauer
Soziales BAG Selbsthilfe | Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege | Bundesverband Lebenshilfe
Verbraucher Bund der Versicherten | Verbraucherzentrale Bundesverband
Kirche Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Evangelische Kirche
Die Webapplikation
Die Webapplikation visualisiert die Argumente der Diskursteilnehmer im inhaltlichen Zusammenhang. Darüber hinaus bietet sie tiefergehende Informationen und die Möglichkeit, sich an der Diskussion zu beteiligen.
Das Diagramm wird entsprechend der Leserichtung von links nach rechts gelesen. Die einzelnen Argumente sind nach ihrer inhaltlichen Diskussionsreihenfolge verortet. Inhaltliche Bezüge zwischen den Argumenten werden durch Verbindungslinien dargestellt.
Jedes genannte Argument ist nach folgenden Gesichtspunkten kodiert:
- Verschiedene Linienstrukturen für Lösungen und Probleme
- Farbcodes für die beteiligten Interessensgruppen; die Höhe der farbigen Blöcke zeigt, von wievielen Beteilgten dieses Argument genannt wurde.
- Ist das Argument bereits im Gesetz verankert, wird der entsprechende Gesetzesparagraph über dem Block angezeigt.
Filter
Die Filterfunktion ermöglicht die Anzeige der Argumente nach Interessengruppen. Die Legende lässt sich ein- und ausklappen.
Detaillinformationen
Der Zugang zu Detaillinformationen ist auf zwei Ebenen möglich:
Für einen schnellen Überblick kann mittels Mouse-Rollover auf einen Farbblock das ganze Argument gelesen werden.
Bei Mouse-Klick auf denselben Farbblock öffnet sich ein Popup mit folgenden Informationen:
- Namen der Gruppierungen, die das Argument genannt haben
- Detailinformationen zum Gesetzestext (falls im Gesetz enthalten) und/oder zum Argument sowie Links zu den Originaldokumenten
- aufklappbare Benutzerkommentare
- Möglichkeit zur Diskussionbeteilung mittels Button
Hat der Benutzer ein Argument ausgewählt, werden nur die Verbindungslinien anzeigt, die mit diesem Argument in inhaltlichem Zusammenhang stehen: Den Anfang dieser Linie bildet die Gesetzesverankerung, das Ende der Linie ein evtl. vorhandenes Folgeargument oder das Argument selbst.
Beispiele Detailinformationen für Gesetzesinhalte, Probleme und Lösungen
Diskussionsbeteiligung
Mit Klick auf den Diskussionsbutton öffnet sich das Diskussionsforum. Der sichtbare Bereich der Anwendung verschiebt sich dabei nach links. Im Forum lassen sich geäusserte Diskussionsbeträge nachlesen und kommentieren sowie eigene Kommentare verfassen. Darüber hinaus können zu den Beiträgen Wertungen abgegeben werden. Die Liste der Beiträge sortiert sich entsprechend ihrer Bewertung.
Als eine mögliche Erweiterung der Forumsfunktion wäre denkbar, dass sich neu geäusserte Kommentare als neue Folgeargumente im Diagramm wiederfinden.